Pater Familias

    Aus WISSEN-digital.de

    im Römischen Recht: Familienvorstand, Familienoberhaupt. Alle anderen Familienangehörigen (Söhne, Töchter, bei der Manusehe auch die Ehefrau) waren dem Pater Familias unterworfen und standen unter der väterlichen Gewalt (Patria Potestas).