Volksbegehren
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auch: Volksinitiative, Volksanregung;
Antrag auf einen Volksentscheid, bei dem sich die Wahlberechtigten in bei den Gemeinden ausliegende Listen eintragen; bei Erreichen einer Mindestzahl von Eintragungen (Quorum) ist das zu Stande gekommene Volksbegehren zur Volksabstimmung (Volksentscheid) zu stellen. Volksbegehren existieren in der Bundesrepublik Deutschland nur auf Landesebene; auf Kommunalebene als Bürgerbegehren; eine bundesweite Entsprechung existiert nicht. Siehe auch Volksabstimmung.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |