Fungibilität

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Vertretbarkeit (Rechtssprache).
    1. beliebige Verwendbarkeit. Die einzelnen Stücke innerhalb einer Gattung sind von ihrem Nominalwert, von ihrer Beschaffenheit oder von den mit ihnen verbundenen Rechten und Pflichten her gleich (z.B. Wertpapiere mit gleichem Inhalt, Münzen oder börsengängige Waren wie Kaffee und Getreide). Wertpapiere, besonders Inhaberaktien (im Gegensatz zu Namensaktien), sind sehr fungibel, da sie jederzeit durch eine andere Aktie ersetzt werden können.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.