Korruption

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    Bestechung; moralisch verwerfliches Handeln, das persönlichen Gewinn zum Ziel hat. Sehr häufig geht die Bestechung einher mit dem Missbrauch einer Macht- oder Vertrauensstellung, der gegen Gesetze oder Verhaltensregeln verstößt. Bei weiter Verbreitung und Duldung bewirkt Korruption den Verfall des gesellschaftlichen Lebens und einen Niedergang der Moral.

    Im Strafrecht gelten die Vorschriften gegen Abgeordnetenbestechung (§ 108 e StGB), Bestechung (§§ 331 ff.), Verletzung von Dienst- oder Privatgeheimnissen (§§ 353 b, 203), Angestelltenbestechung (§ 299), Submissionsabsprachen (§ 298), Subventionsbetrug (§ 264) und Untreue (§ 266).