Erzämter

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    die Hofämter des Heiligen Römischen Reiches (bis 1806), die besonders bei den Krönungsfeierlichkeiten ausgeübt wurden;

    hervorgegangen aus den vier germanischen Hausämtern (Truchsess, Kämmerer, Marschall und Schenk); seit der Krönung Ottos des Großen zwischen den Fürsten wechselnd.

    Seit 1257 (bestätigt durch die Goldene Bulle 1356) fest in den Händen der sieben Kurfürsten; die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln waren die Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien; der Pfalzgraf bei Rhein war Erztruchsess, der Herzog von Sachsen Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg Erzkämmerer und der König von Böhmen Erzschenk; 1652 kam das Erzschatzmeisteramt hinzu, 1692 das Erzbanneramt.

    Die mit den Erzämtern verbundenen Dienste waren schließlich nur noch symbolische Zeremonien, wurden von erblichen Stellvertretern aus dem hohen Adel verrichtet (Erbämter).