Willy Brandt
Aus WISSEN-digital.de
deutscher Politiker; * 18. Dezember 1913 in Lübeck, † 8. Oktober 1992 in Unkel bei Bonn
eigentlich: Herbert Frahm;
emigrierte 1933 nach Norwegen und arbeitete dort und in Schweden als Journalist. 1945 kehrte Brandt als Korrespondent skandinavischer Zeitungen nach Deutschland zurück, seit 1948 war er in der SPD tätig. 1957-66 war Brandt Regierender Bürgermeister von Berlin. 1964 wurde er zum Parteivorsitzenden der SPD gewählt. Als Außenminister (1966-1969) bemühte Brandt sich um eine Aktivierung der Ostpolitik.
1969 erfolgte die Wahl zum Bundeskanzler. In diesem Amt setzte Brandt seine Entspannungspolitik fort (Deutsch-Sowjetischer Vertrag 1970, Deutsch-Polnischer Vertrag 1970, Viermächteabkommen über Berlin 1971) und wurde dafür 1971 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. 1974 trat Brandt als Bundeskanzler zurück, er übernahm die politische Verantwortung im Zusammenhang mit dem Spionagefall Guillaume.
Seit 1976 war er Präsident der Sozialistischen Internationale, seit 1977 Vorsitzender der unabhängigen Internationalen Nord-Süd-Kommission. Willy Brandt trat 1987 von seinem Amt als Parteivorsitzender der SPD zurück, von da an war er Ehrenvorsitzender.
Audio-Material | |
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Willy Brandt am 16. August 1961 vor 250.000 Menschen am Rathaus Schöneberg in West-Berlin | |
Regierungserklärung Willy Brandts am 28. Oktober 1969 nach Bildung der ersten sozial-liberalen Koalition: »Mehr Demokratie wagen« | |
Würdigung des Nobelpreises für Willy Brandt durch Bundestagspräsident Kai-Uwe von Hassel | |
Willy Brandt zum Misstrauensvotum der Opposition am 27. April 1972 ? Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses | |
Willy Brandt im Dezember 1972 zum Grundlagenvertrag mit der DDR | |
Entscheidung über künftige Hauptstadt am 20. Juni 1991 im deutschen Bundestag ? Beitrag »pro-Berlin« von Willy Brand |
Weblinks
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |