Indolenz

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    wörtlich: Unempfindlichkeit gegen Schmerzen, im weiteren Sinne jedoch auch seelische Trägheit, Stumpfheit gegen seelische Eindrücke jeglicher Art, schließlich geistig seelische Abstumpfung. Indolenz ist in der Regel ein Symptom für eine seelische Krankheit, nicht selten aber auch für eine fortgeschrittenen organischen Hirnkrankheit.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.