Finanzamt
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Teil der Finanzverwaltung. Gehört zu den Landesfinanzbehörden; zuständig für den ordnungsgemäßen Eingang der Steuern in Bezug auf Höhe und Frist, für die Vermögensverwaltung öffentlicher Einrichtungen und für den Einzug von Strafen, Beiträgen und Gebühren verschiedener Art. Die Finanzämter sind örtliche Behörden und sind der Oberfinanzdirektion unterstellt. Die oberste Landesfinanzbehörde ist das Landesfinanzministerium.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |