Konzertierte Aktion
Aus WISSEN-digital.de
- aufeinander abgestimmte, der wirtschaftlichen Stabilität dienende Maßnahmen besonders der Lohn-, Preis- und Zinspolitik; nach § 3 des Stabilitätsgesetzes wirken dabei Gebietskörperschaften wie Bund und Länder sowie Tarifpartner zusammen. Da die Gewerkschaften seit 1977 nicht mehr an der konzertierten Aktion teilnehmen, ist deren Wirksamkeit begrenzt.
- vom Bundeswirtschaftsminister einberufene Gesprächsrunde (Sozialpartner, Verbraucherverbände, Wirtschaftswissenschaftler u.a.) zu Fragen der Konjunktur- und besonders der Stabilitätspolitik.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |