Konzertierte Aktion

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    1. aufeinander abgestimmte, der wirtschaftlichen Stabilität dienende Maßnahmen besonders der Lohn-, Preis- und Zinspolitik; nach § 3 des Stabilitätsgesetzes wirken dabei Gebietskörperschaften wie Bund und Länder sowie Tarifpartner zusammen. Da die Gewerkschaften seit 1977 nicht mehr an der konzertierten Aktion teilnehmen, ist deren Wirksamkeit begrenzt.
    1. vom Bundeswirtschaftsminister einberufene Gesprächsrunde (Sozialpartner, Verbraucherverbände, Wirtschaftswissenschaftler u.a.) zu Fragen der Konjunktur- und besonders der Stabilitätspolitik.