Grundgesetz
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Abk.: GG;
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen und am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Im Grundgesetz sind die Grundrechte (Artikel 1-19) und die Festlegung der Staatsform als demokratischer und sozialer Bundesstaat (Artikel 20), die auf der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Garantie der Grundrechte basiert, enthalten. Die darauf folgenden Artikel (21-146) regeln das Verhältnis von Bund und Ländern, die Rolle der Verfassungsorgane u.a. Verfassungsänderungen wurden seit 1949 mehrfach durchgeführt, so z.B. auf Grund der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten 1990. Die Grundgesetzänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Das Grundgesetz ist die oberste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland.
Weblinks
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |