Anklage

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    Unter Anklage versteht man die im Strafprozess vor Gericht erhobene Anschuldigung gegen eine bestimmte Person wegen einer Straftat. Die Anklage erfolgt durch die Anklageschrift und leitet das Hauptverfahren ein, §§ 199 ff. Strafprozessordnung. Die Anklage wird von der Staatsanwaltschaft durch das Einreichen der Anklageschrift beim zuständigen Gericht erhoben. Voraussetzung ist ein hinreichender Tatverdacht. Die Anklageerhebung schließt das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft ab.