Idealkonkurrenz
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Tateinheit (§ 52 Strafgesetzbuch); ein und dieselbe Tat verstößt gegen mehrere Strafgesetze oder gegen ein und dasselbe Strafgesetz mehrmals. Strafverfolgung ergeht nach dem Gesetz mit dem höchsten gesetzlich vorgegebenen Strafmaß; z.B. jemand beleidigt mit seinen Worten mehrere gleichzeitig; jemand verletzt unter Alkoholeinfluss einen anderen mit seinem Fahrzeug.
Siehe auch Realkonkurrenz
Kalenderblatt - 23. April
1980 | Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen. |
1990 | Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten. |
1998 | Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen. |