Hinterlegung
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Übergabe von Geld, Wertpapieren, Urkunden oder anderen Kostbarkeiten (hinterlegungsfähigen Gegenständen) an das Amtsgericht zur behördlichen Aufbewahrung als Sicherheitsleistung oder Erfüllung einer Schuld (wenn der Gläubiger gerade nicht annehmen kann). Hat der Schuldner die Rücknahme ausgeschlossen, wird er durch Hinterlegung der Schuld von seinen Verbindlichkeiten befreit.
Kalenderblatt - 20. April
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