Hexe

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    (althochdeutsch: hagazussa, mittelhochdeutsch: hesse, hexse, "die den Hag Schädigende")

    Allgemeines

    Im germanischen Altertum verstand man im Volksglauben unter einer Hexe eine weissagende, heilende, besprechende oder Schaden anrichtende Frau mit Zauberkraft. Ihre Zauberkraft, der "seidh" (Sud aus zauberkräftigen Drogen), gab dem Aberglauben nach Macht über Menschen, Tiere und Wetter, veränderte die Sinnesart des Menschen, flößte Hass oder Liebe ein, ließ hinsiechen, verzauberte, erzeugte Misswuchs und Unwetter. Im Mittelalter traten bei den Auffassungen über Hexen Eigenschaften der Walküren (Fliegen und Reiten durch die Luft), des Wodankults (Besen als Blitzsymbol), der Elfen (Verwandlung in Fliegen), des wilden Jägers u.a. hinzu. Man nahm an, dass die Teufelskunst der Hexen am wirksamsten in der Walpurgis-, Oster- und Johannisnacht sowie am Georgs- und Andreastag sei. Die Hexen sollten angeblich alljährlich an der Hexenfahrt auf den Blocksberg teilnehmen und Hexensabbate veranstalten.

    Hexenverfolgung im Mittelalter

    Die Kirche eiferte gegen den Hexenglauben. Im Frühmittelalter gingen insbesondere die Merowinger, die Langobarden und Karl der Große sehr rigoros gegen den Aberglauben vor. Seit dem 13. Jh. setzte sich die Meinung durch, die Hexen seien Buhlen des Teufels. Frauen, die man für Hexen hielt, wurden zunehmend Opfer eines zum Massenwahn gesteigerten Aberglaubens. Die erste beglaubigte Hexenverbrennung fand 1275 in Toulouse statt. Eine Bulle Innozenz' VIII. bestätigte 1484 die Rechtmäßigkeit der Hexenverfolgung.

    Hexenprozesse fanden 1450 erstmals in Frankreich statt. Es folgte die Einrichtung von Hexengerichten, in denen nicht mehr Eid und Eideshelfer, sondern das (oft durch die Folter erzwungene) Geständnis voranstand. Im berüchtigten "Hexenhammer" von 1487 wurden die Anweisungen für Hexenrichter gesammelt. Eine besonders brutale Vorgehensweise, um eine Hexe zu überführen, war die Hexenprobe (auch: Hexenbad). Dabei handelte es sich um eine Art Gottesurteil, bei dem die angebliche Hexe gebunden ins Wasser geworfen wurde.

    Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit

    Um die Wende des 16. Jh.s und in der zweiten Hälfte des 17. Jh.s erreichte der Hexenwahn seine Höhepunkte. In katholischen wie in protestantischen Gebieten kam es zur Verbrennung von etwa 100 000 Menschen. Für eine Festnahme genügte ein unbegründeter Verdacht auf Hexerei. Die Inhaftierten wurden so lange gefoltert, bis sie die Anklagepunkte bestätigten, und dann zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Verteidiger und Rechtsmittel waren bei den Hexenprozessen weitgehend nicht zugelassen. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurden nicht mehr nur Männer und Frauen des Paktes mit dem Teufel beschuldigt, sondern zunehmend auch Kinder.

    Das Ende der Hexenverfolgungen

    Auf dem Höhepunkt des Hexenwahns traten nur vereinzelt mutige Männer und Frauen gegen das Unrecht der Hexenprozesse auf, so z.B. der Jesuit Friedrich von Spee, der in seiner 1631 erschienenen "Cautio criminalis" die Unrechtmäßigkeit der Prozesse nachwies. Ende des 17. Jh.s protestierte der protestantische Professor Christian Thomasius ("Lehrsatz von dem Laster der Zauberei") gegen die Hexenverfolgung. Aber erst durch die humane Gesetzgebung des aufgeklärten Absolutismus um die Mitte des 18. Jh.s wurde überall das Ende der Hexenprozesse herbeigeführt. Die letzte Hexenverbrennung in Deutschland fand 1775 in Kempten statt. In der Schweiz wurde 1782 in Glarus zuletzt eine Hexenverbrennung durchgeführt.

    Kalenderblatt - 23. April

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