Abschluss
Aus WISSEN-digital.de
- im Handelsrecht: ein Handelsgeschäft wird abgeschlossen.
- im Privatrecht: der Begriff für das Zustandekommen eines Vertrages.
- nach dem Handelsgesetzbuch (HGB § 242ff.) die Verpflichtung für Kaufleute, einen Jahresabschluss ihrer Geschäftstätigkeiten am Ende eines Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung, für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Anforderungen.
Kalenderblatt - 17. April
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1521 | Martin Luther erscheint vor dem Wormser Reichstag. |
1941 | Jugoslawien kapituliert im Krieg gegen deutsche, italienische und ungarische Truppen. |