Internationales Olympisches Komitee

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: IOC;

    englisch: International Olympic Committee, IOC;

    französisch: Comité International Olympique, CIO;

    Aufgaben

    Das IOC ist das höchste und allein entscheidende Gremium für die Olympischen Spiele. Seine Aufgaben sind die Bearbeitung und Regelung aller die Spiele betreffenden Fragen.

    Das IOC anerkennt die Nationalen Olympischen Komitees (NOK), vergibt die Olympischen Spiele, richtet den olympischen Kongress (als Berater) aus und gibt sich in der olympischen Charta seine Regeln. Sein Exekutivkomitee führt die Geschäfte, die Vollversammlung (Session) entscheidet über Regeln und Austragungsstädte der Spiele. Zur Unterstützung des Exekutivkomitees werden Kommissionen eingesetzt, denen auch Vertreter der Internationalen Fachverbände angehören: für Kultur, Zulassung, Finanzen, Recht, Medizin (Doping), Charta, Orden, Medien, Breitensport.

    Präsidenten des IOC

    1894-1896 - Demetrius Bikelas (Griechenland)

    1896-1925 - Pierre de Coubertin (Frankreich)

    1925-1942 - Henry de Baillet-Latour (Frankreich)

    1942-1952 - (davon 1942-46 kommissarisch) Sigfrid Edström (Schweden)

    1952-1972 - Avery Brundage (USA)

    1972-1980 - Lord Michael Killanin (Irland)

    1980-2001 - Juan Antonio Samaranch (Spanien)

    seit 2001 - Jacques Rogge (Belgien)

    Gründung und Statuten

    Das Internationale Olympische Komitee wurde am 23. Juni 1894 von Baron Pierre de Coubertin in Paris gegründet, heute ist sein Sitz in Lausanne. Dem Komitee gehören derzeit 115 Mitglieder an, die vom IOC selbst gewählt werden; darunter Vetreter Nationaler Olympischer Komiteen, Ehrenmitglieder und aktive Sportler. Die Mitglieder werden auf acht Jahre gewählt. Im Rahmen der Reformen wurden auch zwei neue Kommissionen (Ethik und Anti-Doping) gegründet.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.