Geleit

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Mittelalter bewaffneter Schutz gegen Gewalt; notwendig zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den von Warenzügen, Viehherden, Pilgern usw. belebten und gleichzeitig von Räubern bedrohten Straßen. Das Recht, Geleit zu geben, wurde vom Kaiser geübt oder auch als Regal an Landesherren, Städte usw. verliehen. Es wurde meist durch besondere Geleitherren oder Geleitmänner ausgeführt, die Reisenden mussten dafür Geleitgeld bezahlen. Wer den kaiserlichen Geleitbrief missachtete, verfiel der Reichsacht.

    In moderner Form (Konvoi) bewaffneter Unterwegsschutz für Handelsschiffe; militärische Landtransporte.

    1. im Strafrecht gerichtliche Zusicherung der Befreiung von Untersuchungshaft an einen abwesenden Beschuldigten.
    1. im Gesandtschaftsrecht besonderer Schutz von Diplomaten bei der Ein- und Ausreise durch einen Krieg führenden Staat.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.