Zeichnungsfrist

    Aus WISSEN-digital.de

    Als Zeichnungsfrist wird der Zeitraum bezeichnet, in dem im Rahmen einer Emission neu auf den Markt gekommene Wertpapiere – zum Beispiel Aktien oder Anleihen – von Investoren gezeichnet werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind die betreffenden Wertpapiere im Regelfall nur noch über die Börse handelbar.

    Innerhalb der Zeichnungsfrist werden die Kaufwünsche aller Investoren in einem sogenannten Orderbuch gesammelt. Ist die Nachfrage höher als das Angebot an betreffendem Wertpapier, wird von einer Überzeichnung gesprochen. In der Praxis kommt es in diesem Fall im Regelfall zu einer vorzeitigen Beendigung der Zeichnungsfrist durch den Emittenten.

    In Bezug auf Aktien liegt der klassische Fall einer Emission im Rahmen des Börsengangs eines Unternehmens vor. Die in diesem Zusammenhang angebotenen sogenannten jungen Aktien können von interessierten Investoren innerhalb der veröffentlichten Zeichnungsfrist gezeichnet werden.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.