Immission

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    1. Einführen von Luft verunreinigenden Substanzen, radioaktiven Strahlen, belästigenden Lärm oder Ähnlichem in die Atmosphäre. Immissionen sind die an einem Ort eintreffenden Emission aus einer Emissionsquelle, die weit entfernt sein kann. Eine rechtliche Handhabe gegen Umweltschäden durch Immission bietet das Bundesimmissionsschutzgesetz.
    1. Einsetzung in ein Amt.
    1. Einführung in einen Besitzstand.