Europäische Union

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    Abk.: EU;

    Allgemeines


    Die Europäische Union (gegründet 1993 mit dem "Vertrag von Maastricht") ist die vorläufige Endstufe der europäischen Einigung als politisch-ökonomisch-soziale Union der 28 Mitgliedstaaten. Die EU bildet eine historisch völlig neuartige Staatengemeinschaft, die mit dem Begriff "Staatenverbund" bezeichnet wird. Sie zeichnet sich im Unterschied zu anderen internationalen Organisationen vor allem durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf gemeinsame Institutionen sowie einen hohen Grad von Gemeinsamkeit im politischen und wirtschaftlichen Handeln aus. Anders als in anderen internationalen Organisationen werden viele Fragen mittels Mehrheit entschieden.

    Mitglieder sind Belgien (seit 1957), Bulgarien (2007), Dänemark (1973), Deutschland (1957), Estland (2004), Finnland (1995), Frankreich (1957), Griechenland (1981), Großbritannien (1973), Irland (1973), Italien (1957), Kroatien (2013), Lettland (2004), Litauen (2004), Luxemburg (1957), Malta (2004), Niederlande (1957), Österreich (1995), Polen (2004), Portugal (1986), Rumänien (2007), Schweden (1995), Slowakei (2004), Slowenien (2004), Spanien (1986), die Tschechische Republik (2004), Ungarn (2004) und Zypern (2004).

    Aufbau

    Die EU baut auf drei Säulen mit unterschiedlicher Organisationsstruktur auf:

    • Die erste Säule besteht aus den Europäischen Gemeinschaften, deren zentrale Aufgabe die wirtschaftliche Integration und die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes ist. Die Gemeinschaften wurden aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Gemeinschaft (EG) – die bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union (EU-V; Vertrag von Maastricht) als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bezeichnet wurde –, sowie der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) gebildet. Sie verfügen über gemeinsame Organe: siehe 3. Organe.
    • Die zweite Säule ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die aus der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) entwickelt wurde. Sie bildet einen einheitlichen institutionellen Rahmen für außenpolitisches und außenwirtschaftliches Handeln der Europäischen Union. Die GASP umfasst sämtliche Bereiche der Sicherheitspolitik, wozu auf längere Sicht auch die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik mit der Perspektive einer gemeinsamen Verteidigung gehört. Mit der Integration der Westeuropäischen Union (WEU) in die Europäische Union soll die Schaffung einer europäischen Verteidigungsidentität vorangetrieben werden. Die WEU ist als Verteidigungskomponente der EU sowie als europäischer Pfeiler der NATO geplant. Vertreten wird die GASP durch den alle sechs Monate wechselnden Ratsvorsitzenden, in Zusammenarbeit mit dem "Hohen Repräsentanten für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU", derzeit der Spanier Javier Solana. 1999 wurde die Bildung einer gemeinsamen EU-Eingreiftruppe zum Einsatz in Krisengebieten beschlossen.
    • Die dritte Säule der EU ist die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZJI). Ziel ist die Angleichung des einzelstaatlichen Rechts und eine bessere Zusammenarbeit der Behörden. Beispiele für die ZIJ sind die Einführung des Europäischen Haftbefehls und die Errichtung der europäischen Polizeibehörde Europol.Grundsätzlich kann man bei der Europäischen Einigung zwischen supranationaler (überstaatlicher) und intergovernmentaler (zwischenstaatlicher) Zusammenarbeit unterscheiden. Die erste Säule wird von supranationaler Zusammenarbeit dominiert, d.h. die Organe der Gemeinschaft (Kommission, Parlament) spielen eine zentrale Rolle und Entschlüsse können auch gegen den Willen einzelner Mitgliedsstaaten fallen. Die zweite und dritte Säule wird hingegen von intergovernmentaler Zusammenarbeit dominiert; die Gemeinschaftsorgane haben kaum Einfluss auf Entscheidungen; diese werden vielmehr einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedsstaaten getroffen.

    Organe

    Die Organe der Europäischen Union sind der Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der sich als Rat für allgemeine Angelegenheiten aus den Außenministern der Mitgliedstaaten zusammensetzt bzw. in Zusammensetzung der Fachminister als Fachministerrat tagt. Der Rat ist das wichtigste gesetzgebende Organ der Union. Die Europäische Kommission, auch "Hüterin der Verträge" genannt, verfügt über das wichtige Initiativrecht, d.h. aus ihrer Feder stammen die Entwürfe der europäischen Gesetzgebung. In Politikfeldern, die alleine Gemeinschaftsaufgabe sind (z.B. in den Bereichen Zoll und Außenhandel) vertritt die Kommission die Union international. Das Europäische Parlament wirkt am Gesetzgebungsprozess mit und kontrolliert die Kommission. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wacht über die Einhaltung des europäischen Rechts. Der Europäische Rechnungshof schließlich prüft die Ausgaben der Union.

    Die Leitlinien der europäischen Politik werden vom Europäischen Rat entworfen. Dieser ähnelt dem Ministerrat, allerdings sind zusätzlich zu den Außenministern noch die Staats- und Regierungschefs sowie die Kommission vertreten. Der Europäische Rat ist streng genommen kein Organ der Europäischen Union. Nicht zu verwechseln ist der Europäische Rat mit dem ähnlich klingenden Europarat.

    Diese fünf Hauptorgane werden durch fünf weitere wichtige Institutionen ergänzt: Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt die Standpunkte der organisierten Bürgergesellschaft in wirtschaftlichen und sozialen Belangen, der Ausschuss der Regionen vertritt die Interessen regionaler und örtlicher Behörden, die Europäische Zentralbank ist zuständig für Geldpolitik und für den Euro, der Europäische Bürgerbeauftragte setzt sich mit Beschwerden der Bürger über Missstände in der Verwaltung bei beliebigen Organen oder Stellen der EU auseinander und die Europäische Investitionsbank trägt durch die Finanzierung von Investitionsprojekten zur Umsetzung der Ziele der EU bei.

    Geschichte

    Die Europäische Union entstand mit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags am 1. November 1993 mit dem Ziel weiterer politischer, sozialer und wirtschaftlicher Integration der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG).

    Gleichzeitig wurde ein Abkommen über den gemeinsamen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zwischen EWG- und EFTA-Staaten getroffen. Inhalt war der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Das Schengener Abkommen über den Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen trat in Kraft. Die erhoffte Straffung der Institutionen und vor allem die sicherheitspolitisch weitergehende Integration blieb jedoch auch im Vertrag von Amsterdam (Maastricht II, 1997) aus.

    1999 trat die dritte Stufe der Währungsunion in Kraft, die zur Vereinheitlichung der Währung und zur Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen am 1. Januar 2002 führte.

    Die institutionelle Reform der EU

    Der Vertrag über die Europäische Union enthält eine Bestimmung, die die Überarbeitung der Verträge ermöglicht. Jeder Mitgliedstaat oder die Kommission kann demzufolge dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen. Daraufhin kann der Präsident des Rates (mit dessen Zustimmung) eine Regierungskonferenz einberufen.

    Eine Änderung der Verträge erfordert die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Außerdem muss ein neuer Vertrag von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

    In den letzten Jahren fanden mehrere Regierungskonferenzen statt. Daraus sind mehrere Änderungsverträge hervorgegangen, v.a. die Einheitliche Europäische Akte (1986), der Vertrag über die Europäische Union (1992), der Vertrag von Amsterdam (1997) und der Vertrag von Nizza (2001; Osterweiterung der EU um zehn Staaten).

    In Anbetracht der Inhalte des Vertrags von Nizza beschloss der Europäische Rat Ende 2001, einen Konvent einzuberufen, der darüber beraten sollte, wie die Union mit Hilfe einer neuen Verfassung demokratischer, transparenter und wirksamer gestaltet werden könnte. Anfang 2002 nahm der Verfassungskonvent die Arbeit auf. Mitglieder des Konvents waren 105 Vertreter der nationalen Regierungen und Parlamente sowie Vertreter der Beitrittskandidaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission. Im Juli 2003 wurde dem Entwurf zugestimmt; im Oktober 2003 begannen die Beratungen einer Regierungskonferenz. Im Juni 2004 einigte sich der Europäische Rat auf die Einzelheiten des Vertragstexts über die erste gemeinsame Verfassung für die EU. Der Verfassungstext wurde im Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs aller damals 25 Mitgliedsstaaten unterzeichnet, musste jedoch noch ratifiziert werden.

    Nach der Ablehnung der Verfassung durch die Bürger Frankreichs und der Niederlande im Jahr 2005 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU im Juni 2007 ein Mandat für eine neue Regierungskonferenz. Beim EU-Gipfel in Lissabon im Oktober 2007 einigten sie sich auf den endgültigen Vertragstext (Vertrag von Lissabon). Am 12. Juni 2008 wurde in Irland im Rahmen eines EU-Referendums über den Vertragsentwurf abgestimmt – das Ergebnis stellte eine Ernüchterung für die EU dar: Die Iren lehnten ihn mit 53,4 Prozent der Stimmen ab. Trotz Zustimmung aller restlichen 26 EU-Staaten konnte der Lissabon-Vertrag folglich nicht ratifiziert werden. Das Inkrafttreten des Vertrages soll laut EU dennoch bis 2009 abgeschlossen sein; bis dahin bleibt der höchst umstrittene Vertrag von Nizza in Kraft.

    Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik

    Neue Beitrittsstaaten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, bevor sie zu den Beitrittsverhandlungen zugelassen werden; dazu zählen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, eine funktionsfähige Marktwirtschaft, bestimmte Standards des Umweltschutzes sowie der sozialen Sicherung u.a. Während der Verhandlungsphase erhalten die Bewerberländer Unterstützung von der EU. Nach mehreren Erweiterungen ist die EU von ursprünglich sechs auf heute 27 Mitglieder angewachsen. Weitere Länder sind Beitrittskandidaten. Jeder Vertrag über die Aufnahme eines neuen Landes muss von allen Mitgliedstaaten einstimmig gebilligt werden. Vor jeder neuen Erweiterung prüft die EU, ob sie in der Lage ist, weitere Länder aufzunehmen.

    Im April 2003 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs von zehn Staaten (Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Zypern, Malta) die Beitrittsverträge. Die Bevölkerung aller zehn Staaten stimmte danach in Volksabstimmungen dem Beitritt zu. Er fand endgültig am 1. Mai 2004 statt. Bulgarien und Rumänien wurden am 1. Januar 2007 aufgenommen, Kroatien am 1. Juli 2013.

    2012 erhielt die Europäische Union den Friedensnobelpreis für "über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa".


    Weblinks

    Europarecht

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.