Wilhelm Ritter von Leeb

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    deutscher Generalfeldmarschall; * 5. September 1876 in Landsberg am Lech, † 29. April 1956 in Hohenschwangau

    Generalfeldmarschall seit 19. Juli 1940.

    1895 Eintritt in die bayerische Armee, im Ersten Weltkrieg Generalstabsoffizier, danach Reichswehrkarriere (1. Februar 1929 Generalmajor). Beim Revirement nach der Fritsch-Krise im März 1938 zunächst verabschiedet, nahm Leeb als Generaloberst im Oktober 1938 an der Besetzung des Sudetenlandes mit der Heeresgruppe 1 teil, übernahm am 26. August 1939 den Oberbefehl über die Heeresgruppe C am Oberrhein, mit der er am 14. Juni 1940 die Maginot-Linie durchbrach. Im Russlandfeldzug befehligte Leeb die Heeresgruppe Nord, die auf Leningrad vorstieß.

    Wegen eigenmächtiger Frontkorrekturen wurde er am 16. Januar 1942 von Hitler entlassen und fand keine Verwendung mehr. Am 22. Oktober 1948 verurteilte ein amerikanisches Militärgericht Leeb unter anderem wegen Weitergabe des so genannten Kommissarbefehls (Anordnung Hitlers zur Liquidierung gefangener politischer Kommissare der Roten Armee, völkerrechtswidrig) zu drei Jahren Haft, die als verbüßt galten.