Aufsichtsrat

    Aus WISSEN-digital.de

    für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften ein gesetzlich vorgeschriebener Personenkreis, der die Geschäftsführung überwacht. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit mehr als 500 Beschäftigten ebenfalls vorgeschrieben. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt. In der Schweiz: Verwaltungsrat.