Hypothek

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch "Unterlage")

    im Grundbuch eingetragenes Recht (Pfandrecht) an einem Grundstück oder Wohnungseigentum zur Sicherung einer Geldforderung, für die der Eigentümer mit seinem Grundstück haftet. Nach Ablauf der Fälligkeitsfrist hat der Gläubiger (Hypothekengläubiger) das Recht, seine Forderungen durch eine Zwangsversteigerung oder Zwangsvollstreckung des Grundstücks einzutreiben. Er hat allerdings kein Recht auf den Besitz des Grundstücks. Die Hypothek ist abhängig vom Bestehen einer Forderung; auch Erbbaurecht ist hypothekarisch belastbar.

    Man unterscheidet verschiedene Hypothekenarten:

    - Verkehrshypothek:

    • Briefhypothek: Der Gläubiger wird erst Eigentümer des Grundstückes, wenn ihm der Hypothekenbrief ausgehändigt wird. Dies ist die vom Gesetz vorgesehene Form. *Buchhypothek: Die Hypothek ist nur im Grundbuch eingetragen. - Sicherungshypothek: Ein Kredit wird mit dem Grundstück gesichert. Die Sicherungshypothek kann nur als Buchhypothek bestellt werden; die bestehende Forderung muss nachgewiesen werden.

    - Höchstbetragshypothek: Das belastete Grundstück haftet nur bis zu einer festgelegten Höhe.

    - Restkaufpreishypothek: wird angewendet, wenn ein Käufer nicht den ganzen Betrag eines Grundstückspreises bezahlen kann.

    - Amortisationshypothek: Die Forderung wird durch jährliche Zahlungen getilgt; für diese Form bestehen Sonderregelungen.

    - Zwangshypothek: wird im Zuge einer Zwangsvollstreckung z.B. im Konkursfall auf ein Grundstück bestellt.