Kommanditist

    Aus WISSEN-digital.de

    Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Komplementär im Konkursfall nur mit seiner Einlage haftet. Der Kommanditist hat bei der Geschäftsführung lediglich Kontrollrechte, also kein Mitbestimmungsrecht. Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft sind mindestens ein Kommanditist und ein Komplementär nötig.