Kommanditist
Aus WISSEN-digital.de
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der im Gegensatz zum Komplementär im Konkursfall nur mit seiner Einlage haftet. Der Kommanditist hat bei der Geschäftsführung lediglich Kontrollrechte, also kein Mitbestimmungsrecht. Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft sind mindestens ein Kommanditist und ein Komplementär nötig.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |