Informationsfreiheit
Aus WISSEN-digital.de
Grundrecht, das im Grundgesetz Artikel 5 der deutschen Verfassung festgeschrieben ist und besagt, dass sich jede Person aus allen öffentlich zugänglichen Quellen informieren darf; Voraussetzung der Meinungsfreiheit. Einschränkungen sind möglich, z.B. beim Jugendschutz oder bei möglichen Persönlichkeitsverletzungen.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |