Informationsfreiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    Grundrecht, das im Grundgesetz Artikel 5 der deutschen Verfassung festgeschrieben ist und besagt, dass sich jede Person aus allen öffentlich zugänglichen Quellen informieren darf; Voraussetzung der Meinungsfreiheit. Einschränkungen sind möglich, z.B. beim Jugendschutz oder bei möglichen Persönlichkeitsverletzungen.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.