Kardinal (Religion und Theologie)

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    (lateinisch: cardo, "Türangel")

    in der römisch-katholischen Kirche höchster Würdenträger nach dem Papst, maßgeblich beteiligt an der Regierung der Kirche, mit Sitz und Stimme auf den Konzilien.


    Geschichte

    Ursprünglich trugen alle an einer römischen Hauptkirche tätigen Geistlichen den Titel Kardinal; im 11. Jh. wurde es Brauch, nur die 25 bzw. 28 leitenden Kleriker der römischen Hauptpfarrkirchen Kardinal zu nennen; sie vereinten sich mit den 7, später 18 Regionaldiakonen und den 7 Bischöfen aus den Kirchensprengeln der Umgebung Roms zum Heiligen Kardinalskollegium, dem allein seit 1059 das Recht der Papstwahl zukam; seit dieser Zeit neben den Kurienkardinälen auch ausländische Bischöfe als Kardinäle; damit erlangten die Kardinäle den Vorrang vor Patriarchen und Erzbischöfen, sie trugen als Zeichen ihrer Würde den Cäsarischen Purpur, seit 1245 (Innozenz IV.) den roten Hut.

    Kardinäle stehen im Fürstenrang, Vorsitzender ist als Kardinal-Dekan der Bischof von Ostia bei Rom; offizielle Anrede nach byzantinischem Zeremoniell "Vir Illustrissimus" (seit 1644 Eminentissimus); seit Sixtus V. (1586) war die Zahl der Kardinalsstellen auf 70 (darunter 6 Kardinal-Bischöfe) begrenzt, die Begrenzung wurde 1958 durch Papst Johannes XXIII. aufgehoben; der größere Teil der vom Papst frei ernannten Kardinäle residiert in Rom (Bürger der Vatikanstadt) und arbeitet in den Kardinalkongregationen (ständigen Ausschüssen) maßgeblich an der Verwaltung der Kirche mit. 1971 verloren die Kardinäle mit Vollendung des 80. Lebensjahres das aktive Papstwahlrecht und die Mitgliedschaft in den Behörden der römischen Kurie und im Vatikanstaat.

    Kalenderblatt - 24. April

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    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.