Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BMFSFJ;
oberste Bundesbehörde, deren Zuständigkeitsbereich die Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendpolitik umfasst. Dem Ministerium sind das Bundesamt für Zivildienst und das Bundesamt für jugendgefährdende Schriften untergeordnet; weitere Tätigkeitsbereiche sind das Freiwilligenengagement und die Wohlfahrtspflege. Dienstsitz des BMFSFJ ist Berlin.
Das BMFSF gliedert sich in folgende Abteilungen:
Z - Zentralabteilung
II. - Familie
III. - Ältere Menschen
IV. - Gleichstellung
V. - Kinder und Jugend
sowie die abteilungsübergreifende "Koordinierungsgruppe Familienpolitik".
Kalenderblatt - 23. April
1980 | Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen. |
1990 | Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten. |
1998 | Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen. |