Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BMFSFJ;

    oberste Bundesbehörde, deren Zuständigkeitsbereich die Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendpolitik umfasst. Dem Ministerium sind das Bundesamt für Zivildienst und das Bundesamt für jugendgefährdende Schriften untergeordnet; weitere Tätigkeitsbereiche sind das Freiwilligenengagement und die Wohlfahrtspflege. Dienstsitz des BMFSFJ ist Berlin.

    Das BMFSF gliedert sich in folgende Abteilungen:

    Z - Zentralabteilung

    II. - Familie

    III. - Ältere Menschen

    IV. - Gleichstellung

    V. - Kinder und Jugend

    sowie die abteilungsübergreifende "Koordinierungsgruppe Familienpolitik".

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.