Rechtsgeschäft

    Aus WISSEN-digital.de

    Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung, oft auch aus weiteren Elementen besteht und dadurch eine gewollte Rechtsfolge herbeigeführt wird; Begründung, Aufhebung oder Abänderung eines Rechtsverhältnisses.

    Einseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Testamentserrichtung, Kündigungserklärung) enthalten die Willenserklärung nur einer Person; mehrseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Verträge, Beschlüsse) enthalten die Willenserklärungen mehrerer (mindestens zweier) Personen. In den Grundzügen geregelt in §§ 104 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.