Rechtsgeschäft
Aus WISSEN-digital.de
Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung, oft auch aus weiteren Elementen besteht und dadurch eine gewollte Rechtsfolge herbeigeführt wird; Begründung, Aufhebung oder Abänderung eines Rechtsverhältnisses.
Einseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Testamentserrichtung, Kündigungserklärung) enthalten die Willenserklärung nur einer Person; mehrseitige Rechtsgeschäfte (z.B. Verträge, Beschlüsse) enthalten die Willenserklärungen mehrerer (mindestens zweier) Personen. In den Grundzügen geregelt in §§ 104 ff. Bürgerliches Gesetzbuch.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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