Aufwendung
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der gesamte, in Geld ausgedrückte Werteverbrauch eines Unternehmens innerhalb einer Wirtschaftsperiode, soweit er zur Verringerung des Reinvermögens führt. Die Rückzahlung einer Schuld z.B. zählt nicht zu den Aufwendungen, da der Auszahlung ein Rückgang der Forderungen gegenübersteht. Von neutralem Aufwand spricht man, wenn die Auszahlung das Reinvermögen mindert, aber nichts mit dem eigentlichen Unternehmenszweck gemein hat, z.B. Spenden, Steuernachzahlung etc. Ausnahme ist die Entnahme von Einlagen durch Gesellschafter (Betriebseigentümer). Dies mindert zwar das Reinvermögen, zählt aber nicht zum Aufwand.
Ggs. zu: Ertrag
Kalenderblatt - 25. April
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1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |