Elektriker
Aus WISSEN-digital.de
Fachmann für Elektrik. Elektriker ist die oftmals ungenaue Bezeichnung für den Beruf des Elektroinstallateurs. Sein Aufgabenbereich umfasst Gebiete der elektrischen Energietechnik und der Informations- und Nachrichtentechnik (siehe unter Elektrotechnik).
Von ihm auszuführende Tätigkeiten sind z.B. Aufbau, Ausbau und Anschließen von Schalt- und Verteilungsanlagen, Installation und Wartung von Beleuchtungsanlagen, Geräten und Maschinen. Sein berufliches Wissen muss von Kenntnissen über Schalt- und Verteileranlagen, Schutz-, Steuer- und Signaleinrichtungen bis zu Kabeln und den dazugehörigen Einrichtungen reichen.
Kalenderblatt - 23. April
1980 | Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen. |
1990 | Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten. |
1998 | Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen. |