Elektriker

    Aus WISSEN-digital.de

    Fachmann für Elektrik. Elektriker ist die oftmals ungenaue Bezeichnung für den Beruf des Elektroinstallateurs. Sein Aufgabenbereich umfasst Gebiete der elektrischen Energietechnik und der Informations- und Nachrichtentechnik (siehe unter Elektrotechnik).

    Von ihm auszuführende Tätigkeiten sind z.B. Aufbau, Ausbau und Anschließen von Schalt- und Verteilungsanlagen, Installation und Wartung von Beleuchtungsanlagen, Geräten und Maschinen. Sein berufliches Wissen muss von Kenntnissen über Schalt- und Verteileranlagen, Schutz-, Steuer- und Signaleinrichtungen bis zu Kabeln und den dazugehörigen Einrichtungen reichen.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.