Realsteuer

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    auch: Sachsteuer;

    Ertragssteuer; Entstehung und Umfang des Steueranspruches beruht auf der Zuordnung von ertragsbringenden Gegenständen zum Steuerpflichtigen (z.B. Grund- oder Gewerbesteuer); stehen den Gemeinden zu (Gemeindesteuer).

    Ggs. zu: Personalsteuer