Augsburger Religionsfriede

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    zwischen Kaiser Ferdinand I. und den Reichsständen 1555 geschlossener Vertrag; besiegelte die Glaubensspaltung in Deutschland: Anerkennung der Lutherischen Augsburgischen Konfession als gleichberechtigt neben der katholischen, Religionsfreiheit für die Reichsstände (fürstliche und städtische Obrigkeiten) nach dem Prinzip "Cuius regio, eius religio" (wer herrscht, bestimmt die Konfession der Untertanen) mit dem Recht des freien Abzugs für Andersgläubige; geistliche Fürsten sollten beim Übertritt zum Protestantismus Amt und Territorium (Gebiet) verlieren.

    Kalenderblatt - 26. April

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