Injektion (Medizin)

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    Einspritzung. Zuführen von Medikamenten durch eine Spritze.

    Sie kann erfolgen: intrakutan (in die Haut), subkutan (unter die Haut), intramuskulär (in die Muskulatur), intravenös (in eine Vene), intraarteriell (in eine Schlagader), intraartikulär (in einen Gelenkspalt) oder nach subokzipitaler (unter den Hinterhauptknochen) oder Lumbalpunktion (in den Liquorraum des Rückenmarkkanals).

    Injektionen können notwendig sein, wenn Medikamente wegen ihrer chemischen Eigenschaften nicht durch den Mund über den Magen-Darmtrakt aufgenommen werden können oder der Patient dazu nicht in der Lage ist (z.B. bei Bewusstlosigkeit). Ebenfalls notwendig werden Injektionen, wenn in kürzester Zeit möglichst viel eines Medikamentes im Blut oder in den Organen angeschwemmt werden soll, z.B. wenn sich der Patient in akuter Lebensgefahr befindet.

    Für die Injektionen wurden bestimmte Körpergegenden als besonders geeignet erkannt, z.B. für die intramuskuläre Injektion der äußere obere Quadrant des Gesäßmuskels, weil hier keine Nerven liegen und reichlich Blutgefäße vorhanden sind, die das Medikament ableiten können. Die Ellenbeuge wird für intravenöse Injektionen herangezogen, weil hier die zu durchstehende Haut relativ dünn und weich ist und Venen oberflächlich liegen.

    Injektionsspritzen sind je nach Menge des Medikamentes von unterschiedlicher Größe; die Injektionskanülen sind von unterschiedlicher Länge und Dicke. Beide sind natürlich nur steril zu verwenden.

    Kalenderblatt - 24. April

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    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.