Ehrenamtlicher Richter

    Aus WISSEN-digital.de

    ehrenamtliche Laien ohne juristische Vorbildung, die neben den Berufsrichtern in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit an der Jurisdiktion teilnehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit lediglich eine Aufwandsentschädigung. In der Strafgerichtsbarkeit heißen sie Schöffen.