Ehescheidung

    Aus WISSEN-digital.de

    in den §§ 1564 bis 1587 BGB geregelte gesetzliche Aufhebung einer Ehe auf Antrag eines oder beider Ehegatten und nach richterlichem Urteil. Grundlage ist heute das Zerrüttungsprinzip, das heißt die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, wenn die Ehegemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Das Verschuldensprinzip ist zugunsten des Zerrüttungsprinzips zurückgetreten, die Schuldfrage ist somit unwesentlich. Die Ehescheidung wird im Eheprozess durchgeführt.

    Kalenderblatt - 19. April

    1521 Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht.
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    1977 Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt.