Parlament

    Aus WISSEN-digital.de

    (griechisch-lateinisch)


    1. vom Volk gewählte Vertretung als Grundlage demokratisch regierter Staaten. Nach dem deutschen Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, das durch das Parlament vertreten wird. Parlamenten kommt im Wesentlichen die Funktion des Gesetzgebers (Legislative) zu (Gewaltenteilung). Sie können aus ein oder zwei Kammern bestehen, wobei Vertreter einer Kammer vom Volk gewählt werden. Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland wird Bundestag, das der Länder Landtag (in Hamburg und Bremen Bürgerschaft) und die Vertretung der Gemeinden Gemeinde- bzw. Stadtrat genannt. Die Vollversammlung des Parlaments nennt man Plenum. Parlamente können parlamentarische Untersuchungsausschüsse als sachgebundene Abordnung zur Klärung bestimmter Fragen bilden. Erste Parlamente entstanden in England (13. Jh.) und in Frankreich als Versammlung der Stände. In Frankreich ist seit der Französischen Revolution die Nationalversammlung das Parlament.
    1. Sitzungsgebäude der Volksvertreter.

    Weblinks

    IPU

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.