Anrufbeantworter

    Aus WISSEN-digital.de

    ein automatisches Gerät, das zusätzlich parallel zum Telefon angeschlossen wird oder bereits im Telefongerät integriert ist. Dieses Gerät dient dazu, im aktiv geschalteten Zustand während der Abwesenheit des Anschlussinhabers dem Anrufer Nachrichten mitzuteilen bzw. Nachrichten des Anrufers aufzuzeichnen. Die Nachrichtenweitergabe bzw. -aufzeichnung erfolgt mithilfe eines Magnetbandgerätes oder eines Speicherbausteines.

    Eine optische Anzeige am Anrufbeantworter informiert den Besitzer, ob Anrufe eingingen. Eine Fernabfrage der vorliegenden Aufzeichnungen ist mithilfe eines Zusatzgerätes möglich.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.