Fideikommiss

    Aus WISSEN-digital.de

    Familienerbgut (meist Großgrundbesitz), durch bestimmten Erbgang nur ungeteilt übertragbar, unveräußerlich und nur beschränkt belastbar; die im Feudalismus verwurzelte Errichtung von Fideikommissen war im 19. Jh. in den deutschen Staaten unterschiedlich geregelt; wo sie erlaubt war, ein Privileg des Adels, darum von den bürgerlichen Liberalen heftig angegriffen; durch die Reichsverfassung von 1919 beseitigt.