Mandat

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    (lateinisch "Auftrag", "Befehl")

    1. allgemein: Auftrag.
    1. Bürgerliches Recht: Vollmacht (z.B. für einen Rechtsanwalt) zur Regelung einer fremden Angelegenheit.
    1. Staatsrecht: an einen Abgeordneten durch eine Wahl erteilter Auftrag.
    1. Völkerrecht: (z.B. von der UNO erteilter) Auftrag zur (vorübergehenden) Verwaltung eines fremden Staatsgebietes; eine im Geist des Völkerbundes geschaffene Art der Kolonialverwaltung, die erstmals nach dem Ersten Weltkrieg auf die früheren deutschen Kolonien angewandt wurde. Der Völkerbund übertrug die Verwaltung der Mandatsgebiete der Mandatsmacht entweder für beschränkte Zeit ("A-Mandate") oder ohne Befristung ("B-Mandate") oder aber zur Mitverwaltung ("C-Mandate").

    Kalenderblatt - 20. April

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    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.