Wertpapier
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Urkunde, bei der das Vermögensrecht (z.B. Gläubiger- oder Eigentumsrecht) an den Besitz des Papiers gebunden ist. Nach der Art der Übertragbarkeit unterscheidet man Namens- (Rekta-), Order- und Inhaberpapiere. Beispiele für Wertpapiere sind Aktien, Anleihen, Pfandbriefe, Schecks und Wechsel. Börsenfähige Wertpapiere heißen Effekten.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |