Inventur

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    zeitlich festgelegte kaufmännische Bestands- und Lageraufnahme eines Unternehmens. Die Inventur ist im HGB (§§ 240 und 241) gesetzlich vorgeschrieben. Die Vermögensänderungen, die in der laufenden Buchführung dokumentiert sind, werden durch die zeitpunktbezogene Bestandsaufnahme überprüft. Buchungsfehler, Materialschwund etc. können mittels Inventur entdeckt werden. Durch diese doppelte Kontrolle können die korrekten Vermögensbestände festgestellt werden, welche den Ausgangspunkt des Jahresabschlusses bilden. Man unterscheidet:

    1. körperliche Inventur: Es werden alle dinglichen Vermögensgegenstände (Vorräte, Maschinen, Kassenbestand) einzeln erfasst und in ein Inventar aufgenommen.

    2. Buchinventur: Nicht materielle Vermögensteile (Forderungen, Bankguthaben) und Schulden werden, so wie sie sich aus der Buchführung ergeben, ebenfalls ins Inventar aufgenommen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.