Skelett

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    auch: Gerippe, Knochengerüst;


    1. alles, was Muskeln zum Ursprung oder Ansatz dient: Knochen, Knorpel und feste bindegewebige Bildungen, z.B. die zwischen den Knochen des Unterarms und des Unterschenkels ausgespannten Zwischenknochenmembranen oder die Faserringe des Herzens, das "Herzskelett" (Reizleitungssystem).


    1. die Summe aller Knochen. Das menschliche Skelett besteht aus etwa 210 über Gelenke miteinander verbundenen Einzelknochen (Schädel, Wirbelsäule, Rippen, Schultergürtel mit Vordergliedmaßen, Beckengürtel mit Hintergliedmaßen). Das vorgebildete Knorpelgewebe der Neugeborenen wird erst später durch Knochengewebe ersetzt. Am Skelett sind folgende Hauptteile zu unterscheiden: a) das Achsenskelett, also Wirbelsäule, Rippen und Brustkorb, b) das Schädelskelett (Schädel), c) das Skelett von Arm und Schultergürtel, d) das Skelett von Bein und Beckengürtel und e) als Eingeweideskelettstück das Zungenbein.

    Weblinks

    Anatomie des Menschen

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.