Regierungsumzug von Bonn nach Berlin

    Aus WISSEN-digital.de


    Am 20. Juni ist es genau zwanzig Jahre her, dass der Deutsche Bundestag mit knapper Mehrheit den Beschluss fasste, den Regierungssitz Deutschlands von Bonn nach Berlin zu verlagern. Aufgrund mangelnder Konsequenz bei der Durchführung entstanden Doppelstrukturen, die den Staatshaushalt bis heute jährlich hohe zweistellige Millionenbeträge kosten.

    Der Hauptstadtbeschluss vom 20. Juni 1991

    Nach dem Zweiten Weltkrieg lag Berlin in der Sowjetischen Besatzungszone, daher wurde 1949 Bonn als Hauptstadt Westdeutschlands gewählt. Im Einigungsvertrag von 1990 erklärte man allerdings erneut Berlin zu Hauptstadt Deutschlands, durch den Hauptstadtbeschluss vom 20. Juni 1991 sollte dann auch der Regierungssitz von Bonn in die neue Hauptstadt Berlin verlagert werden.

    Audio-Material
    Verkündung der Stimmauszählung zur Entscheidung über den Umzug der Regierung von Bonn nach Berlin, 20. Juni 1991

    Dieses Vorhaben war allerdings von Anfang an umstritten und von heftigen Diskussionen in Parlament und Medien begleitet. Das wichtigste Gegenargument war dabei finanzieller Art, weil für einen Regierungsumzug mit allen Ministerien sowie Bundestag und Bundesrat enorm hohe Kosten befürchtet wurden. Der bevorstehende Bedeutungsverlust der Stadt Bonn und der Wegfall von Arbeitsplätzen rund um die Regierungsgeschäfte spielten allerdings auch eine Rolle, da es in Nordrheinwestfalen traditionell wichtige und einflussreiche Landesverbände von CDU, FDP und SPD gibt.

    Teure Doppelstrukturen

    Weder die Befürworter noch die Gegner des Regierungsumzuges konnten sich durchsetzen, und so folgte 1994 auf den Hauptstadtbeschluss das Berlin/Bonn-Gesetz, in dem – als Kompromiss unter Berücksichtigung einer ausgeglichenen Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin – die Einzelheiten des Regierungsumzuges geregelt wurden. Seit 1999 befinden sich Bundestag und Bundesrat sowie einige Ministerien in Berlin, seitdem ist die Hauptstadt Berlin auch offiziell Regierungssitz.

    Aufgrund der ausgehandelten Arbeitsteilung verblieben allerdings einige Ministerien in Bonn – und unterhalten seitdem einen zweiten Dienstsitz in Berlin. Die nach Berlin umgezogenen Ministerien unterhalten ihrerseits wiederum einen zweiten Dienstsitz in Bonn, das Resultat der Arbeitsteilung sind also doppelte Strukturen, die jährlich beispielsweise zu Tausenden Dienstreisen zwischen den Haupt- und Nebendienststellen führen.