Kollektor

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    1. Anlage zur Sammlung von Strahlungsenergie der Sonne mithilfe fokussierender oder nichtfokussierender Sonnenkollektoren. Die so gewonnene Energie wird durch thermische oder fotoelektrische Prozesse nutzbar gemacht. Bei der thermischen Nutzung wird ein Gas oder eine Flüssigkeit erwärmt, danach gegebenenfalls gespeichert und zu den gewünschten Orten weitergeleitet. Bei der fotoelektrischen Nutzung wird Sonnenenergie ohne zwischengeschaltete mechanische Stufen direkt in elektrische Energie umgewandelt.
    2. an elektrischen Gleichstrommaschinen, eine Vorrichtung zur Stromzuführung oder -abnahme.
    3. In der Elektronik bezeichnet man die Kollektorelektrode bzw. den Kollektoranschluss eines Bipolartransistors als Kollektor. Dieser Kollektor stellt den von außen zugängigen Anschluss und somit die leitende Verbindung zur Emitterzone eines Transistors her. Die Zone zwischen der Kollektorelektrode bzw. dem Kollektoranschluss und dem pn-Übergang eines Bipolartransistors wird als Kollektorzone oder ebenfalls kurz als Kollektor bezeichnet. Dieser Kollektor sammelt in seiner Sperrschicht zur Basis die vom Emitter injizierten Ladungsträger.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.