Gemeinkosten
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auch: indirekte Kosten;
Kosten, die nicht direkt einer Leistung oder einem Erzeugnis zuzuordnen sind bzw. die für die Erstellung verschiedener Produkte gemeinsam anfallen. Man unterscheidet
a) Materialgemeinkosten, z.B. Heizkosten des Lagers;
b) Fertigungsgemeinkosten, z.B. Meisterlöhne.
Gemeinkosten werden mithilfe verschiedener Schlüssel in der Kosten- und Leistungsrechnung auf die einzelnen Erzeugnisse (Kostenträger) umgerechnet.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |