Gemeinkosten

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    auch: indirekte Kosten;

    Kosten, die nicht direkt einer Leistung oder einem Erzeugnis zuzuordnen sind bzw. die für die Erstellung verschiedener Produkte gemeinsam anfallen. Man unterscheidet

    a) Materialgemeinkosten, z.B. Heizkosten des Lagers;

    b) Fertigungsgemeinkosten, z.B. Meisterlöhne.

    Gemeinkosten werden mithilfe verschiedener Schlüssel in der Kosten- und Leistungsrechnung auf die einzelnen Erzeugnisse (Kostenträger) umgerechnet.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.