Rote Liste (Biologie)

    Aus WISSEN-digital.de

    auch als Artenschutzliste bezeichnet;

    Verzeichnis gefährdeter und unter Schutz stehender Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland erstmals 1977 nach dem Red Data Book der IUCN ("International Union for Conservation of Nature and Natural Resources") erstellt wurde.


    Es werden alle Arten, die in ihrer Existenz bedroht sind, nach dem Grad der Gefährdung erfasst:

    0 = ausgestorben oder verschollen (mindestens seit zehn Jahren);

    1 = vom Aussterben bedroht (Schutzmaßnahmen dringend erforderlich);

    2 = stark gefährdet;

    3 = gefährdet;

    4 = potenziell gefährdet.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.