Krönung

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    feierliche Zeremonie beim Amtsantritt eines Herrschers; in Form der Salbung erstmals bei Pippin 754 durchgeführt, seit dem 9. Jh. nach oströmischem Vorbild ergänzt durch die Aufsetzung der Krone (Karl der Große); Krönungsort der deutschen Könige 813-1531 der Kaiserdom zu Aachen, seit 1562 (Maximilian II.) der "Römer" zu Frankfurt am Main; Sitz des Königs der Stuhl Karls des Großen; nach der Salbung Ausstattung mit Schwert, Armspangen, Königsmantel, Siegelring, Zepter, Reichsapfel, Heiliger Lanze und Krone (Reichsinsignien) durch den Erzbischof von Köln; Gebet, Sequenzen und Tedeum, dann Huldigung und feierlicher Hofdienst der vornehmsten Fürsten beim König (Krönungsmahl); nun erst (in Verbindung mit der Investitur) Anrecht auf Ausübung königlicher Handlungen.

    Krönung der deutschen Kaiser (Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation") 800 und 962-1452 in Rom durch den Papst, dessen sakramentaler Krönungsakt (bis Innozenz III.) erst die volle Kaisergewalt verbriefte (dieser päpstliche Anspruch angefochten vom Kurverein zu Rhense 1338); der Krönung vorausgehend Fußkuss beim Papst und Empfang der niederen Priesterweihen. Karl V. wurde 1530 als letzter deutscher Kaiser vom Papst in Bologna gekrönt; seit 1558 (Ferdinand I.) bis 1792 auch die Kaiserkrönung (meist mit der Königskrönung verbunden) in Frankfurt am Main. In Preußen war Königsberg Krönungsort, in Frankreich Reims, in England London.