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    Aus WISSEN-digital.de

    1. auch: Anstandsbrief, Moratorium;

    die zur Erfüllung einer Verbindlichkeit gewährte Frist.

    1. Stundung; Fristeinräumung, wenn der Schuldner im Verzug ist.
    1. im katholischen Kirchenrecht: begrenzte Entbindung von gesetzlichen Pflichten.
    1. im Völkerrecht: Frist bei Kriegsausbruch, innerhalb derer sich die gegnerischen Handelsschiffe in Sicherheit bringen können.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.