Persona ingrata

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Angehöriger des diplomatischen Dienstes, dessen Aufenthalt in einem anderen Staat unerwünscht ist, dem die Ausreise nahe gelegt wird.
    2. unerwünschte Person; in Ungnade gefallener Mensch.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.