Munition

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    Schießmaterial, Geschosse für Feuerwaffen, Sprengladungen von Raketen und Minen. Bei Munition für Gewehre und Kurzwaffen handelt es sich um Patronen, die aus einer Geschossvorlage (Einzelgeschoss oder Schrotladung) und einem Treibmittel (Pulver) bestehen, die sich in einer Hülse befinden.


    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.